Kontakt
Praxis für Homöopathie
Beatrice Soldat-Braun
Hauptstrasse 17
9053 Teufen
Telefon: +41 (0) 71 – 333 40 88
e-mail: bea@praxis-soldat.ch
Sprechstunden nach Vereinbarung
Telefon-Sprechzeiten:
Montag – Freitag, 9.00 – 10.30 Uhr, bin ich für telefonische Auskünfte am besten erreichbar
Auch ausserhalb dieser Zeit bin ich zwischen den Konsultatonen erreichbar oder Sie können mir eine Nachricht auf dem Telefonbeantworter hinterlassen. Ich rufe dann so bald als möglich zurück.
Zusammen mit anderen Homöopathinnen betreue ich eine Notfall-Mobilnummer. Über diese Nummer ist auch am Feierabend und an Wochenenden eine Homöopathin erreichbar. Bitte benutzen Sie diese Nummer nur in dringenden Fällen ausserhalb der Praxiszeiten.
Wenn Sie allerdings dringend Rat einer Homöopathin benötigen, dann zögern Sie nicht auch nachts anzurufen. Denken Sie bitte daran, dass nicht zurückgerufen werden kann, wenn sie an Ihrem Telefon die Rufnummernunterdrückung eingestellt haben. Die Notfallnummer erfahren Sie über den Telefonbeantworter der Praxis.
Konsultationen ausserhalb der Praxiszeiten werden mit einem Zuschlag von Fr. 20. – (abends und Wochenenden) – Fr. 40.- (nachts) verrechnet.
Für eine Erstanamnese müssen Sie mit 1.5 – 2.5 Std. Zeitaufwand rechnen. Oft kommen noch 30 bis maximal 60 Min. für die Mittelfindung dazu – Homöopathen nennen das Repertorisation.
Folgekonsultationen werden je nach Notwendigkeit nach 6 – 8 Wochen vereinbart und dauern zwischen 30 – 60 Min.
Selbstverständlich können auch akute Beschwerden, wie Grippe, Magen-/Darmverstimmung usw. homöopathisch behandelt werden. Im Akutfall müssen Sie lediglich mit einem Aufwand von 15 – 45 Min. rechnen.
Mein Tarif beträgt Fr. 144.- für 60 Minuten.
Das homöopathische Mittel kostet je nach Zubereitungsart und Potenz 5 – 15 Franken.
Ich rechne mit dem von den Krankenkassen vorgeschriebenen Formular (Tarif 590) zur Rückerstattung bei der Zusatzversicherung ab.
Je nachdem welche Zusatzversicherung für Komplementär- und Alternativmedizin Sie abgeschlossen haben, wird Ihnen die Krankenkasse zwischen 60 – 90% des Rechnungsbetrages zurückerstatten.
Ich bin von den Registrierstellen ASCA, EMR und SNE (EGK Gesundheitskasse) anerkannt. Auch die Visana Krankenkasse vergütet aus der Zusatzversicherung meine Rechnungen.
Die Versicherer weisen jedoch bei jeder Anerkennung daraufhin, dass der Patient vor der Behandlung abklären solle, ob und was die Kasse im Krankheitsfall an eine Behandlung vergütet.